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Ersatz, Sport oder Tuning Auspuffe und Zubehör im Schweizer Strassenverkehr

Fast täglich haben wir mit Kunden zu tun die über das Internet nach einem Ersatzauspuff suchen und bei Ebay oder Mitbewerbern aus dem benachbarten EU günstige Auspuffe finden welche als Legal, C.E. oder E homologiert angepriesen werden.

Es kommt natürlich auch vor das Kunden nur besseren Sound oder eine schönere Optik an ihrem Roller oder 50cc Schalter wollen und mehr Leistung nicht im Vordergrund steht.

Der Markt bietet unzählig viele Tuningteile welche in der EU eine ABE haben und somit legal gefahren werden dürfen....... aber......

Aber Vorsicht :
Zum Thema Strassenverkehrsgesetz und Zubehörteile in der Schweiz bitte folgende Hinweise beachten:

Wir bieten eine sehr grosse Auswahl an Ersatz, Sport und Racing-Auspuffanlagen für jeden Typ von Fahrzeug an. Den Grossteil der Produktbeschreibungen übernehmen wir von Lieferanten oder vom Hersteller und diese sind fast ausschliesslich auf den EU Raum ausgerichtet. Die Schweiz akzeptiert zwar weitestgehend alle technischen Abnahmen der EU (siehe Bilaterale Verträge), doch gelten hier zusätzlich noch weitere Regelungen und Bestimmungen zur Strassenverkehrstauglichkeit.

- Zubehörauspuffanlagen ohne Kat mit EU Gutachten (ABE oder E-Prüfzeichen nach EG 97/24/9)
sind für den Gebrauch im Bereich des schweizerischen StVO zugelassen, wenn im originalen Auspuff kein Katalysator verbaut ist/war und das betreffende Fahrzeug im Gutachten auch gelistet ist. 
Meistens werden Auspuffanlagen mit E-Prüfzeichen oder ABE gedrosselt geliefert. Als Drosselung fungiert normalerweise eine Verengung am Krümmer Eingang. Diese sind mit einem Schweisspunkt befestigt. Eine Entfernung dieser Drossel, bspw. mit einem Dremel oder einer Bohrmaschine, führt zu erheblich mehr Leistung und damit zum sofortigen erlöschen des Gutachtens! 

- Zubehörauspuffanlagen mit Kat und EU Gutachten (ABE oder E-Prüfzeichen nach EG 97/24/9 + EG 97/24/5)
sind für den Gebrauch im Bereich des schweizerischen StVO zugelassen, wenn das betreffende Fahrzeug im Gutachten gelistet ist.

- Zubehörauspuffanlagen ohne EU Gutachten (ABE oder E-Prüfzeichen)
sind für den Gebrauch im öffentlichen Strassenverkehr nicht erlaubt! Nur für Rennsport auf abgesperrten Strecken sowie für den Export!

Abschliessendes Fazit:
Allgemein gilt die Regel: alle Fahrzeuge ab Jg. 2000 haben KAT ! Mofa, 50cc Roller und 50cc Schaltmoped können in der Schweiz grundsätzlich nur mit dem Originalauspuff vorgeführt werden. 
Falls Sie ein Sportauspuff mit Zubehör KAT an einem Maxi-Scooter verbauen möchten muss man abklären ob das Fahrzeug ursprünglich ein Katalysator hatte und ob es auf dem EU-Gutachten des Auspuffherstellers gelistet ist.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und wir klären das gerne für sie ab.

 

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